Gewerbe und Wohnimmobilien

Wie auch immer die konkreten Vorgaben Ihres Unternehmens aussehen mögen: In der GGBa steht Ihnen ein großes Spektrum an attraktiven und preisgünstigen Büros, Fabriken und Grundstücken mit guter Anbindung in Gewerbe- oder Industrieparks zur Auswahl, zur Anmietung oder zum Kauf.

Die Gesetze der Schweiz, die bislang den Immobilienbesitz durch Ausländer, auch ausländische Unternehmen, einschränkten, wurden zwischenzeitlich deutlich gelockert. Der Immobilienmarkt der GREATER GENEVA BERNE area (GGBa) zeichnet sich durch Stabilität aus. Die Preise für Büroflächen in den Innenstadtbereichen von Genf und Bern sind niedriger als in anderen vergleichbaren Großstädten Europas. Alle Städte in der Region verfügen dank der internationalen Flughäfen Genf-Cointrin und Bern-Belp sowie des hervorragend ausgebauten Straßen- und Schienennetzes über eine ausgezeichnete Anbindung.

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3.1 Immobilien- und Grundstückspreise in der GGBa

Verschiedene Faktoren bestimmen die Preise, wie u.a.: Standort, Zustand des Gebäudes, Größe und Entfernung zu den wichtigsten Verkehrsadern. Die Preisangaben verstehen sich als ungefähre Werte. Die Immobilienpreise für Büros in den Innenstadtbereichen der Städte Bern, Genf und Lausanne liegen um 15 bis 30% höher als in den urbanen Regionen zwischen diesen Städten. Unternehmen, die selbst bauen wollen, können attraktive Grundstücksflächen mit Grundstückspachtvertrag kaufen oder erwerben. Informationen über Büroräume und Fabriken sowie entsprechende Grundstücke finden Sie im Internet beispielsweise unter www.homegate.ch oder www.immoscout.ch. Alternativ dazu können Sie sich auch an die kantonale Wirtschaftsförderungsagentur wenden. Jede Agentur kann Ihnen umfangreiche und detaillierte Angaben über die Immobilienangebote in ihrer Region machen.

Regionale Informationen in Verbindung mit dem Immobilienmarkt in der Schweiz erhalten Sie über www.wuestundpartner.ch sowie www.credit-suisse.ch.

Zusätzliche Kosten: Die Nebenkosten belaufen sich auf ca. 10% des Mietpreises. Auf Immobilienkäufe wird eine einmalige Beurkundungsabgabe („Stempelsteuer“) von 1,5 bis 3,3% des Kaufpreises erhoben, je nach Kanton und Gemeinde. Diese ist vom Käufer und/oder vom Verkäufer zu entrichten. Immobilieneigentümer zahlen eine jährliche Immobiliensteuer von 0,3 bis 3% des Immobilienwerts. Weitere Informationen über Immobiliensteuern finden Sie im Internet unter www.estv.admin.ch oder www.taxation.ch. Näheres zu den Bestimmungen für Immobilienkäufe durch Ausländer erfahren Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz, www.bj.admin.ch.

Art der Immobilie

Preis in CHF

Stadtzentrum, beste Lage

Standort im Stadtbereich

Standort im Umland

Büros

Jahresmiete (je m²/Jahr)

300 - 500

180 - 250

120 - 180

Gewerbeflächen

Jahresmiete (je m²/Jahr) Kaufpreis je m²

250 - 280

140 - 230

80 - 130

Purchase price per m2

2'500 - 3'000

1'500 - 2'000

1'000 - 1'500

Erschlossene Grundstücke in Gewerbegebieten

Kaufpreis je m²

 400 - 600

150 - 250

60 - 120

Wohnungen mit 2 Schlafzimmern

Monatsmiete

3'000 - 6'000

1'800 - 2'600

1'200 - 1'500

Kaufpreis

700'000 - 1'200'000

550'00 -700'000

400'000 - 550'000

Häuser mit 4 Schlafzimmern

Monatsmiete

4'000 +

2'800 +

2'500 +

Kaufpreis

1'200'000 - 2'500'000

700'000 - 1'200'000

500'000 - 700'000

3.2 Industrieansiedlungszonen

Jede Region der GGBa bietet zudem besonders attraktive Ansiedlungszonen mit sehr guter Verkehrsanbindung. Diese sind für größere Industrie- und Gewerbeprojekte oder für solche Projekte vorgesehen, für die sehr hohe Sicherheitsanforderungen gelten (Rechenzentren), oder bei denen eine bestimmte Entfernung zu Wohngebieten einzuhalten ist.

Die Mitarbeiter der GGBa helfen Ihnen gerne bei der Suche nach dem idealen Standort für Ihr Projekt.

3.3 Gechäftszentren und Technologieparks

In jedem Partnerkanton der GGBa finden Sie eigene Geschäftszentren. Einige davon sind eigenständig, andere gehören zu internationalen Ketten wie www.regus.ch, World Trade Center oder World Wide Business Centers. Alle bieten anspruchsvollen Service und modernste Büros, die allen Anforderungen gerecht werden. Für eher technisch orientierte Projekte empfehlen sich auch die Technologieparks der GGBa. Diese sind in der Regel an eine Universität oder Hochschule angeschlossen. Näheres hierzu erfahren Sie in unserem Fact Sheet „Forschungs- & Entwicklungstechnologie“ oder über die kantonale Wirtschaftsförderung.

3.4 Wohnimmobilien

Ca. 65% der Wohnungen in der GGBa werden zur Miete angeboten. Übersiedlungs-Unternehmen können Ihnen bei der Suche nach der optimalen Miet- oder Kaufimmobilie helfen. Unter www.sara-relocation.com (Schweizer Vereinigung der Relocation-Spezialisten) finden Sie eine Liste mit einschlägigen Links. Weitere Informationen finden Sie in dem Fact Sheet „Übersiedlung und Leben in der GGBa“.

3.5 Immobilienkauf in der GGBa

Keine Bewilligung ist erforderlich für:

Gruppe

Erwerb ohne Bewilligung möglich

Alle Personen

Gewerbeimmobilien

in der Schweiz lebende Angehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft/Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA); in der Regel Personen mit Ausweis B EU-/EFTA (Aufenthaltsbewilligung) oder Ausweis C (EU-/EFTA-Niederlassungsbewilligung)

Immobilien jeder Art

Angehörige von Nicht-EU- bzw. Nicht-EFTA-Ländern mit Daueraufenthaltsbewilligung in der Schweiz, d. h. Personen mit Ausweis C (EU-/EFTA-Niederlassungsbewilligung)

Immobilien jeder Art

in der Schweiz lebende Angehörige von Nicht-EU- bzw. Nicht-EFTALändern, die noch keine Daueraufenthaltsbewilligung für die Schweiz haben; in der Regel Personen mit Ausweis B EU-/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)

Hauptwohnsitz

in der Schweiz ansässige Unternehmen, die von Personen kontrolliert werden, für die keine Bewilligungsvorschriften gelten

Immobilien jeder Art

Pendler aus EU- und EFTA-Ländern; Personen mit Ausweis G EU-/EFTA (Grenzgängerbewilligung)

Zweiter Wohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes

Folgende Gruppen benötigen eine Bewilligung für den Kauf von nicht-gewerblichen Immobilien:

  • Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz
  • Angehörige von Nicht-EU-/Nicht-EFTA-Ländern mit Wohnsitz in der Schweiz, die jedoch keine Niederlassungsbewilligung haben (d. h. keine Daueraufenthaltsbewilligung)
  • Unternehmen, deren Zentrale sich außerhalb der Schweiz befindet (selbst wenn der Eigentümer Bürger der Schweiz ist)
  • Unternehmen, deren rechtmäßig eingetragener und tatsächlicher Firmensitz in der Schweiz liegt, die jedoch von einem Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz kontrolliert werden; dies ist dann der Fall, wenn Ausländer mehr als ein Drittel am Kapital des Unternehmens halten, mehr als ein Drittel der Stimmrechte besitzen oder Kredite in erheblichem Umfang bereitgestellt haben.
  • Käufer, die für eine im Ausland ansässige Drittpartei Immobilieneigentum kaufen (Treuhandgeschäft)

Diese Bewilligungsvoraussetzungen gelten nicht nur für die Übertragung von Immobilieneigentum, für die ein Grundbucheintrag erforderlich ist, sondern auch für jedes Rechtsgeschäft, durch das eine nicht in der Schweiz ansässige Person die Kontrolle über eine Immobilie erhält, für die eine Bewilligung erforderlich ist. Den genannten Gruppen ist es daher nicht erlaubt, direkt am Haus- und Wohnungsmarkt zu investieren oder Geschäfte mit Wohnimmobilien zu tätigen.

Die Mitarbeiter der GGBa können Ihnen dabei helfen, die für einen Immobilienerwerb notwendigen Schritte durchzuführen, wenn für den Erwerb eine Bewilligung erforderlich ist.Die Mitarbeiter der GGBa können Ihnen dabei helfen, die für einen Immobilienerwerb notwendigen Schritte durchzuführen, wenn für den Erwerb eine Bewilligung erforderlich ist.

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