Staatliche Anreize und Unterstützungen
Exzellente Geschäftsvoraussetzungen in Verbindung mit steuerlichen und finanziellen Vergünstigungen gehören in allen Partnerkantonen der GREATER GENEVA BERNE area zum Standardangebot. Unternehmen, die in dieser Region investieren, dürfen maßgeschneiderte Pakete erwarten, die ihnen die Entwicklung in ihrem Tätigkeitsbereich erleichtern, sei es in der Industrie oder im Bereich der Produktionsdienstleistungen, im Dienstleistungssektor oder bei neuesten Technologien.
Die Kantone der GGBa bieten etablierten ausländischen Unternehmen, die sich in der Region ansiedeln möchten, ebenso wie Neugründungen ein umfassendes Spektrum an Investitionsanreizen. Je nach Projekt können diese Anreize in Form von Steuersenkungen oder -aussetzungen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren oder aber als Zuschüsse zu Investitionen, Schulungsmaßnahmen oder F&E-Programmen geboten werden. Damit sind kurz- und mittelfristig erhebliche Kosteneinsparungen verbunden. Die GGBa und Vertreter der Kantonalbehörden unterstützen Unternehmen jeder Größe jederzeit bei der Ermittlung der für sie geeigneten Anreizprogramme.
Bitte beachten Sie, dass die gebotenen Anreize von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.
- Kanton Bern: www.berneinvest.com
- Kanton Freiburg: www.promfr.ch
- Kanton Genf: www.whygeneva.ch
- Kanton Neuenburg: www.e-den.ch
- Kanton Wallis: www.vs.ch
- Kanton Waadt: www.vaud.ch
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Inhalt
- 9.1 Steueraussetzungen - auf Kantonal- und Gemeindeebene
- 9.2 Steueraussetzungen- auf Bundesebene
- 9.3 F&E-Beihilfen und Beteiligungskapital
- 9.4 Personalkostenzuschüsse
- 9.5 Technische Ausbildungsbeihilfe
- 9.6 Beihilfe zur Arbeitslosenversicherung
- 9.7 Marketing
- 9.8 Immobilien
- 9.9 Investitionszuschüsse
- 9.10 Kreditbürgschaften
- 9.11 Von den Kantonen gewährte Anreize
- 9.12 Kostenlose Unterstützung durch die GGBa
9.1 Steueraussetzungen - auf Kantonal- und Gemeindeebene
Bei den vom Kanton oder von der Gemeinde erhobenen Gewinn- und Kapitalsteuern sind vollständige oder teilweise Steuerbefreiungen von bis zu zehn Jahren möglich.
Steueraussetzungen werden neu gegründeten Unternehmen gewährt, die für den Kanton in wirtschaftlicher Hinsicht von Interesse sind. Dabei werden folgende Beurteilungskriterien angewendet: Tätigkeitsbereich, internationale Aktivitäten oder Export, Einnahmen, Zahl der Mitarbeitenden, Investitionen und Anwesenheit von Wettbewerbern. Die Steueraussetzung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass das betreffende Unternehmen seine Operationen in der Region über den gesamten Aussetzungszeitraum hinweg sowie über eine bestimmte Zeit im Anschluss daran beibehält.
9.2 Steueraussetzungen- auf Bundesebene
Neben den von den Kantonen und Gemeinden eingeräumten Steuerbefreiungen stehen Unternehmen in bestimmten Regionen (siehe Karte unter www.seco.admin.ch) weitere teilweise und vollständige Steuerbefreiungen offen (von 50% bis 100%). Allerdings sind dafür zusätzliche Kriterien zu erfüllen.
Steueraussetzungen können Unternehmen eingeräumt werden, die:
- Im Industriesektor (Fertigung) tätig sind oder produktionsbezogene Dienstleistungen erbringen
- In bestimmten Regionen ansässig sind
- Der Lokalwirtschaft zusätzliche und maßgebliche Vorteile bringen, so im Hinblick auf ihre Investitionen, die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen, Schulungsmaßnahmen, die Zusammenarbeit mit in Zusammenhang mit dem Projekt stehenden lokalen F&E-Einrichtungen im höheren Bildungsbereich, lokale Beschaffungsmaßnahmen und die Vergabe von Verträgen an lokale Auftragnehmer
- Wertschöpfung durch die Entwicklung von Produkten, die Herstellung neuer Produkte oder durch neue Produktionsprozesse erzielen; diese Produkte sollten sich jedoch bereits in der letzten Entwicklungsphase befinden („effektive Verkaufsmöglichkeiten“).
- Vom Bund eingeräumte Steueraussetzungen dürfen im Hinblick auf Bedingungen, Konditionen und Dauer nicht über die entsprechenden kantonalen Steuerbe freiungen hinausgehen.
Tätigkeitsbereich
A. Industrieunternehmen
- Herstellung von Waren: Verarbeitung von Rohmaterialien zu halbfertigen und fertigen Erzeugnissen
- Ein globaler Herstellungsprozess oder sogar eines von vielen Gliedern der Produktionskette ist hierfür u. U. qualifiziert
B. Eng mit industriellen Aktivitäten verbundene geschäftliche Dienstleistungen:
- Höherer Innovationsgrad erforderlich; zudem sind Wertschöpfung, Zahl der Arbeitsplätze und Marktgröße ausschlaggebend
- Gegenüber anderen (Industrie-) Unternehmen erbrachte Dienstleistungen
Folgende Tätigkeiten erfüllen u.a. die Voraussetzungen für Steueraussetzungen: Softwareentwicklung, technische Call Center oder gemeinsam genutzte Service-Center, Aktivitäten, die Bestandteile des industriellen Prozesses (F&E, Produktionsmanagement, Marketing, Logistik) oder der Abläufe in der Unternehmenszentrale (in engem Zusammenhang zum Herstellungsprozess) bilden, Produktion, Bestandsmanagement, Auftragsmanagement, Logistik, Finanz- und Vermögensmanagement.
Dienstleister wie Anwalts- und Wirtschaftsprüferkanzleien, Banken und Versicherungsgesellschaften, Vertriebshändler, Hotels sowie Fitnessclubs erfüllen die Voraussetzungen für eine Steueraussetzung nicht.
Nur Industrieprojekte haben Anspruch auf die maximale Aussetzung von 100%. Allen anderen Projekten wird in der Regel eine Steueraussetzung von höchstens 50% bewilligt. Diese Schwellenwerte gelten insbesondere bei maßgeblichen Unternehmen im Bereich Supply-Chain- Management, so beispielsweise bei solchen, die eine zentrale Rolle innerhalb einer internationalen Gruppe spielen (Einkauf, F&E-Planung, Produktions- und Vertriebsplanung, Bestandsmanagement, Logistikplanung, Entwicklung von Marketingstrategien, Ein- und Verkauf, Finanz- und Vermögensverwaltungsfunktionen).
Ablauf
- Vorlage eines detaillierten Antrags einschließlich Geschäftsplan, Schätzungen zur Steuerersparnis, Beantragung und unabhängiger Beurteilung des Projekts.
- Der Antrag sollte vor Implementierung des Projekts eingereicht werden.
- Der Antrag muss auf der Kantonsebene eingereicht werden.
- Der Kanton trifft die Entscheidung. Danach beantragen die Kantonalbehörden beim Staatssekretär für Wirtschaft (SECO) die Steueraussetzung auf Bundesebene im Einklang mit der Entscheidung des Kantons.
- Auf Empfehlung des SECO wird der Antrag auf Steueraussetzung auf Bundesebene vom Bundesminister für Wirtschaft entweder bewilligt oder abgelehnt.
- Es ist möglich, beim SECO eine Vorabentscheidung zu beantragen.
9.3 F&E-Beihilfen und Beteiligungskapital
Die schweizerische Regierung unterstützt durch die Förderagentur für Innovation (KTI) Projekte aus den Bereichen angewandte Forschung und Entwicklung mit speziell für diese Zwecke eingerichteten Fördermitteln. Unternehmen können diese Hilfsmittel des Bundes in Anspruch nehmen, indem sie ein F&E-Investitionsprojekt unter Beteiligung einer schweizerischen Universität oder eines unabhängigen Forschungsinstituts strukturieren. In diesem Fall decken die Bundesbeihilfen die Kosten des Projektbeitrags der Universität oder des Forschungsinstituts. So profitiert das Unternehmen von der Kooperation, ohne für die Kosten des Partners aufkommen zu müssen.
Zudem leisten die Kantone finanzielle Unterstützung bei F&E-Projekten, bei der Entwicklung von neuen Produkten oder neuer Herstellungsprozesse, bei der Erwirkung von Produktqualifikationen sowie zur Deckung der mit dem Schutz von geistigem Eigentum verbundenen Kosten.
9.4 Personalkostenzuschüsse
In einigen Kantonen erhalten Unternehmen Personalkostenzuschüsse, wenn sie lokale Investitionsprojekte realisieren, bei denen innerhalb der ersten Jahre eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen geschaffen wird.
9.5 Technische Ausbildungsbeihilfe
Um die Einstellung von ArbeitnehmerInnen aus der Region zu fördern, bieten einige Kantone Unternehmen die Möglichkeit, eine sog. technische Ausbildungsbeihilfe zu beantragen. Durch eine Ausbildungsbeihilfe wird ein Teil der Löhne/Gehälter von Arbeitskräften abgedeckt wird, die sich weiterbilden müssen, um eine neue Position bekleiden zu können.
9.6 Beihilfe zur Arbeitslosenversicherung
Diese Beihilfe soll Unternehmen dazu bewegen, Arbeitslose einzustellen, für die es unter Umständen besonders schwierig ist, eine neue Stelle zu finden. Ähnlich wie beim technischen Ausbildungsprogramm deckt die Beihilfe zur Arbeitslosenversicherung über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten bis zu 40% des Bruttogehalts des Mitarbeitenden als Ausgleich für die Ausbildungskosten.
9.7 Marketing
Kleinen und mittleren Unternehmen steht eine Reihe von finanziellen Anreizen zur Verfügung, die ihnen bei der Expansion in die internationalen Märkte helfen sollen. Hierzu gehört u.a. die Unterstützung bei der Durchführung von Marktforschungsstudien, Wettbewerbsanalysen und anderen Erhebungen. Darüber hinaus stehen auch Mittel zur Verfügung, welche die Unternehmen zur Teilnahme an internationalen Geschäftskongressen und Fachmessen bewegen sollen.
9.8 Immobilien
Bei neuen, mit erheblichem Investitionsaufwand verbundenen industriellen und technologischen Aktivitäten bieten einige Kantone finanzielle Unterstützung in Verbindung mit der Suche, dem Kauf oder der Anmietung von Industrie-/Geschäftsimmobilien oder F&E-Einrichtungen.
9.9 Investitionszuschüsse
Damit Projekte einfacher und schneller zum Abschluss gebracht werden können, bieten einige Kantone finanzielle Zuschüsse, die im Bereich von 5 bis 30% der von den Unternehmen zu tragenden Investitionen und Kosten liegen. Je nach Art des Projekts werden diese Beiträge entweder:
- als Investitionszuschüsse (nicht zurückzahlbar).
- oder als unter bestimmten Voraussetzungen zurück zahlbare Beiträge zu den Investitionskosten bereitgestellt.
Unternehmen, die diese Hilfe in Anspruch nehmen, müssen bestimmte operative Bedingungen oder projektbezogene Voraussetzungen erfüllen.
9.10 Kreditbürgschaften
Bürgschaften für Bankkredite
Diese Bürgschaften gelten für Investitionsdarlehen von Banken oder anderen Kreditgebern (Versicherungsgesellschaften, Finanzgesellschaften, Rentenfonds). Höhe und Konditionen dieser Bürgschaften sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In bestimmten Fällen übernehmen die Kantone neben der öffentlichen Bürgschaft über einen bestimmten Zeitraum einen Teil der oder die gesamten Zinszahlungen.
Übernahme der Zinszahlungen
Für eine solche zusätzliche Übernahme gelten verschiedene, projektbezogene Kriterien: Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Innovationsgrad, erforderliche Investition, Finanzierung und Standort des Unternehmens. Diese Beihilfe kann bis zu 50% der auf ein Darlehen anfallenden Zinsen umfassen, jedoch nicht mehr als ein Drittel der Projektgesamtkosten. Die teilweise Übernahme von Zinszahlungen kann unabhängig von einer Bürgschaft und für einen maximalen Zeitraum von sechs Jahren eingeräumt werden. Die Konditionen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
9.11 Von den Kantonen gewährte Anreize
Jeder Kanton in der GREATER GENEVA BERNE area bietet maßgeschneiderte Anreizpakete. Welcher Art diese sind, sowie welche Konditionen dafür gelten, richtet sich nach dem Kanton und dem jeweiligen Projekt. Die Angebote der einzelnen Kantone können sehr unterschiedlich sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über die kantonale Wirtschaftsförderungsagentur.
9.12 Kostenlose Unterstützung durch die GGBa
Die sechs kantonalen Wirtschaftsförderungen der GGBa bieten kostenlose Unterstützung und Hilfe für Unternehmen, die auf der Suche nach einem Standort für ihre geschäftliche Tätigkeit hier sind. In der Praxis erstreckt sich diese Unterstützung auf Folgendes:
- Individuelle Evaluationsbesuche
- Beratung zu Steueraussetzungen und anderen Formen der finanziellen Hilfe, so beispielsweise zu Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
- Unterstützung bei der Standortauswahl und beim Im mobilien- und Grundstückskauf
- Beschaffung von Informationen und Klärung von Fragen bzgl. Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, Sozialversicherung und Baubewilligungen
Damit Ihr Start in der GGBa einfach und unkompliziert verläuft, können die kantonalen Agenturen für Sie nützliche Kontakte zu folgenden Stellen knüpfen:
- Behörden und Bundesinstitutionen
- Bildungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen)
- Sektor- und Cluster-Organisationen
- Finanzdienstleister und Risikokapital
- Berater und Rechtsanwälte
- Andere Firmennetzwerke
Die kantonalen Agenturen bieten Unternehmen, die eine Niederlassung oder den Ausbau ihrer Geschäfte in der GGBa anstreben, alles aus einer Hand. Ihre Leistungen sind kostenlos.
