Unternehmensgründung
Die Gründung eines Unternehmens in der GREATER GENEVA BERNE area (GGBa) ist ein schneller und unkomplizierter Vorgang, der sich kostengünstig und innerhalb kurzer Zeit realisieren lässt. Unsere Vertreter stehen Ihnen bei allen Fragen zu Rechtsformen, Besteuerung, Standortwahl und Personalbeschaffung mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie Ihr Vorhaben planmäßig umsetzen können.
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Inhalt
- 1.1 Voraussetzungen
- 1.2 Schritte zur unternehmensgründung - Überblick
- 1.3 Wahl der Rechtsform ihres Unternehmens
- 1.4 Prüfung der Verfügbarkeit des Firmennamens
- 1.5 Nachweis des Geschäftssitzes
- 1.6 Einzahlung des Gesellschaftskapitals
- 1.7 Festelung des Gesellschaftsorgane
- 1.8 Revisionsmethoden
- 1.9 Einreichung der notariell beglaubigten Gründungsdokumente beim Handelregister
- 1.10 Gründungskosten
1.1 Voraussetzungen
Die von der Schweizer Eidgenossenschaft garantierte Handels- und Gewerbefreiheit erlaubt es allen Personen, auch ausländischer Herkunft, in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen oder sich an einem solchen zu beteiligen. Für bestimmte Tätigkeiten (Hotels, Restaurants, Berufe im Gesundheitswesen, Rechtsanwälte, Notare, Banken, Finanzinstitute und Arbeitsvermittlungsagenturen) ist jedoch eine spezielle Genehmigung erforderlich.
Aufgrund der relativ geringen Anzahl von Vorschriften im Schweizer Handelsrecht haben Sie zahlreiche Möglichkeiten bei der Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen. Hinweis: Nicht-EU-Bürger benötigen zur persönlichen und dauernden Geschäftsausübung eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Informationen zu Arbeitsbewilligungen und zur Unternehmensgründung in der Schweiz als ausländischer Staatsangehöriger finden Sie unter www.ch.ch.
1.2 Schritte zur unternehmensgründung - Überblick
- Wählen Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens
- Prüfen Sie, ob der gewünschte Firmenname verfügbar ist (www.zefix.ch)
- Entscheiden Sie sich für einen Geschäftssitz
- Hinterlegen Sie das Gesellschaftskapital auf ein Bankkonto in der Schweiz (Zweigniederlassungen sind von dieser Verpflichtung ausgenommen)
- Bestimmen Sie die Mitglieder der Gesellschaftsorgane
- Legen Sie die Revisionsmethoden fest
- Legen Sie die Gesellschaftsorgane fest
- Reichen Sie die notariell beglaubigten Gründungsdokumente für Ihr Unternehmen ein
- Klären Sie mit der Eidgenössischen Steuerverwatung ab, ob Ihr Unternehmen der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt
- Lassen Sie Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Sozialversicherungen registrieren
1.3 Wahl der Rechtsform ihres Unternehmens
In- und ausländischen Investoren stehen alle im Schweizerischen Obligationenrecht vorgesehenen Gesellschaftsformen offen. Ausländische Investoren entscheiden sich in der Regel für die Rechtsform einer Aktien- oder Kapitalgesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In beiden Fällen beschränkt sich die Haftung der Gesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen.
Die Aktiengesellschaft ist wie im deutschen Recht eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Das im Voraus bestimmte Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Diese Gesellschaftsform eignet sich nicht nur für große, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen. Sie ist die übliche Rechtsform für Holding- und Finanzgesellschaften.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist wie im deutschen Recht eine Körperschaft, in der sich eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften und mit einem im Voraus bestimmten Kapital (Stammkapital) zusammentun. Jeder Gesellschafter bringt Kapital in die Gesellschaft ein und haftet maximal in Höhe des von ihm einbezahlten Stammkapitals. Alle Gesellschafter werden im Handelsregister eingetragen.
Zwischen diesen beiden wichtigsten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz bestehen nur wenige Unterschiede. Eine GmbH stellt eine Lösung mit relativ geringem Kapitalbedarf und beschränkter Unternehmenshaftung dar, während eine Aktiengesellschaft die Anonymität von Kapitalgeber wahren kann (stille Teilhaber) und einfache Verfahren für Aktienübertragungen bietet. Unternehmen, die einen Börsengang planen, beginnen in der Regel direkt mit der Gründung einer Aktiengesellschaft. Hinweis: Wenn das Unternehmen börsennotiert ist, muss ein Jahresabschluss veröffentlicht werden.
Die dritthäufigste Gesellschaftsform für ausländische Unternehmen in der Schweiz ist die Zweigniederlassung. Eine Zweigniederlassung stellt eine Alternative zur Gründung einer rechtlich eigenständigen Tochtergesellschaft dar. Sie gilt offiziell nicht als Schweizer Unternehmen, so dass die ausländische Muttergesellschaft die finanzielle Verantwortung trägt. Da die Zweigniederlassung jedoch den Bestimmungen des Schweizer Rechts unterliegt, wird sie in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht als Schweizer Gesellschaft betrachtet.
Neben Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Zweigniederlassungen sind nach Schweizer Recht u.a. die folgenden Gesellschaftsformen möglich:
Die einfache Gesellschaft ist eine vertragliche Beziehung zwischen mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen, die hauptsächlich zur Realisierung eines bestimmten Vorhabens dient. Diese Art der Beziehung ähnelt einer Kollektivgesellschaft, der Name der Gesellschaft ist jedoch nicht gesetzlich geschützt.
Das Joint-Venture gewinnt als Partnerschaftsform immer mehr an Bedeutung, ist aber gesetzlich nicht geregelt. Es ist geeignet für eine gemeinsame Aktivität mit einem Schweizer Partner und wird oft als gemeinsame Kapitalbeteiligung an einer neu gegründeten Aktiengesellschaft betrieben (ein Lieferant im Ausland gründet z.B. mit dem Schweizer Vertriebshändler eine Fabrikations- oder Verkaufsgesellschaft). Das Joint-Venture kann bei kleinen Vorhaben (z. B. einem zeitlich beschränkten Forschungsprojekt) auch als einfache Gesellschaft betrieben werden.
Das Franchising fasst als vertragliches Partnerkonzept auch in der Schweiz immer stärker Fuß. Mittlerweile gibt es mehr als 120 Franchise-Betriebe. Als hoch entwickelter, anspruchsvoller und zugleich liberaler Markt bietet die Schweiz mit ihren dezentralen Strukturen gute Voraussetzungen für eine erste operative Tätigkeit in dieser Form oder als dauerhafter Hauptsitz für die Franchise-Entwicklung.
Die geeignetste Form für Ihr Vorhaben hängt von der Struktur Ihres Unternehmens, der erwarteten Geschäftsentwicklung, den Aktivitäten Ihres Unternehmens in der Schweiz und Ihren steuerlichen Prioritäten ab.
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch finden Sie auf den Seiten der Schweizer Bundesbehörden: http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/index.html.
Die Handelskammer Deutschland–Schweiz finden Sie im Internet unter: www.handelskammer-d-ch.ch.
Eine vollständige Liste aller in der Schweiz tätigen Handelskammern finden Sie unter www.osec.ch im Bereich „Exportieren“ > „Export Know-How“.
1.4 Prüfung der Verfügbarkeit des Firmennamens
Der Name, unter dem ein Unternehmen im Geschäftsverkehr auftritt, kann grundsätzlich frei gewählt werden. Ausgenommen hiervon sind Zweig-/ Regionalniederlassungen, die den gleichen Firmennamen wie die Hauptniederlassung tragen müssen, wobei jedoch dem Namen neue Elemente hinzugefügt werden können. Aus dem Firmennamen muss klar hervorgehen, welche rechtliche Form das Unternehmen besitzt, d. h. ob es sich beispielsweise um eine Einzelfirma, eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt. Der gewählte Name muss sich von den Namen bestehender Unternehmen deutlich unterscheiden. Die Verfügbarkeit potenzieller Firmennamen kann im zentralen Firmenindex (www.zefix.ch) des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister überprüft werden.
1.5 Nachweis des Geschäftssitzes
Voraussetzung für die Gründung Ihres Unternehmens ist, dass Sie über eine Domiziladresse verfügen. Wenn Sie den idealen Standort noch nicht gefunden haben, können Sie Ihr Unternehmen unter der Adresse Ihres Rechtsanwalts oder Notars eintragen lassen.
1.6 Einzahlung des Gesellschaftskapitals
Das Stammkapital beträgt für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mindestens 20.000 CHF und ist in voller Höhe auf ein Schweizer Bankkonto einzuzahlen. Für eine Aktiengesellschaft beträgt das Mindestaktienkapital 100.000 CHF; mindestens 20% des Aktienkapitals, mindestens aber 50.000 CHF, sind auf ein Bankkonto in der Schweiz einzuzahlen.
Informationen zu Bankgeschäften in der Schweiz:
Bankenübersicht und Informationen zu Banken in der Schweiz
In der Greater Geneva Berne area tätige nationale Banken:
Übersicht über die Kantonalbanken:
- www.swisscanto.ch
- Bern: www.bekb.ch
- Freiburg: www.fkb.ch
- Genf: www.bcge.ch
- Neuenburg: www.bcn.ch
- Wallis: www.bcvs.ch
- Waadt: www.bcv.ch
1.7 Festelung des Gesellschaftsorgane
Sie müssen entscheiden, von wem Ihr Unternehmen in der Schweiz vertreten werden soll (Geschäftsführer, Mitglieder des Verwaltungsrats und Revisoren, sofern zutreffend). Ausländische Staatangehörige sind hierzu berechtigt, jedoch muss sich hierzu der Wohnsitz mindestens eines Geschäftsführers mit Alleinvertretungsbefugnis oder von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates mit gemeinsamer Vertretungsbefugnis in der Schweiz befinden.
1.8 Revisionsmethoden
Für börsennotierte Unternehmen und für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, ist eine ordentliche Revision vorgeschrieben:
- Vermögenswerte von mehr als 10 Millionen CHF
- Gesamtumsatz von mehr als 20 Millionen CHF
- Mehr als 50 Vollzeitbeschäftigte
Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten (so genannte Kleinstunternehmen) können wahlweise auf die Ernennung von Revisoren verzichten.
Für alle anderen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist eine eingeschränkte Revision vorgeschrieben.
1.9 Einreichung der notariell beglaubigten Gründungsdokumente beim Handelregister
Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister legt die Haftungs- und Vertretungsverhältnisse eines Unternehmens offen. Mit dem Eintrag in das Handelsregister erlangt ein Unternehmen firmenrechtlichen Schutz. Juristische Personen wie Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Zweigniederlassungen benötigen den Handelsregistereintrag zur Erlangung der Rechtspersönlichkeit.
Für die Eintragung in das Handelsregister ist die Einreichung eines Antrags mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Begleitunterlagen erforderlich. Die formalen Anforderungen können den Merkblättern der kantonalen Handelsregisterämter entnommen werden.
Die folgenden Dokumente müssen notariell beglaubigt werden:
- Firmenname
- Geschäftsadresse
- Tätigkeiten
- Grundkapital / Nennbetrag / eingezahlter Betrag und Bestätigung der Einzahlung auf ein Anderkonto (Treuhandkonto) bei einer Schweizer Bank
- Gründer, Namen der Zeichnungsberechtigten
- Verwaltungsrat / Funktionen / benannte Zeichnungsberechtigte
- Revisionsstelle (SA/AG) mit Annahmeerklärung
- Weitere Personen mit Vertretungsbefugnis
- Einzelheiten zu Veröffentlichungen; Art und Weise, in der das Unternehmen Informationen/Neuigkeiten zu veröffentlichen beabsichtigt
- Statuten-/Satzungsentwurf
- Aktionärsbindungsvertrag (sofern zutreffend)
Nach der erfolgreichen Prüfung der Dokumente durch die Behörden wird die Unternehmensgründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.
Sie müssen sich zudem beim Bundesamt für Sozialversicherungen registrieren und mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abklären, ob Ihr Unternehmen der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt.
1.10 Gründungskosten
Notarkosten und Gebühr für den Handelsregistereintrag: ca. 3.000 CHF. Beratung und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder Treuhänder: ca. 3.000–5.000 CHF, je nach Rechtsform des Unternehmens und der Notwendigkeit von speziellen Zusatzvereinbarungen.
Suche nach Rechtsanwälten, Fachgebieten und angebotenen Sprachen:
Liste der Rechtsanwälte in:
- Bern: www.bav-aab.ch
- Freiburg: www.oaf.ch
- Genf: www.odage.ch
- Neuenburg: www.oan.ch
- Wallis: www.oavs.ch
- Waadt: www.oav.ch Steuerexperten (Rechtsanwälte und Treuhänder) in der GGBa: www.oref.ch
Zusätzlich zu den Notarkosten und der Gebühr für den Handelsregistereintrag wird eine Firmenvermögenssteuer (so genannte Stempelabgabe) in Höhe von einem Prozent des Grundkapitals erhoben, wenn dieses eine Million CHF übersteigt.
Um Sie bei Ihrer Unternehmensgründung zu unterstützen, bieten die Wirtschaftsförderungen der Kantone kostenlose Beratung durch Experten an:
- Bern: www.berneinvest.ch
- Freiburg: www.promfr.ch
- Genf: www.whygeneva.ch
- Neuenburg: www.e-den.ch
- Wallis: www.vs.ch
- Waadt: www.dev.ch
