Übersiedlung und Leben in der GGBa

Die Schweiz ist ein kleines Land mit einem hohen Lebensstandard, der in kaum einem anderen Land der Welt erreicht wird. Eine solche Aussage ist nur deshalb möglich, weil hier mehrere hervorstechende Faktoren aufeinandertreffen, die die Schweiz zu einem wirklich besonderen Land machen: Schönheit und Vielfalt der Landschaft, niedrige Kriminalität, ein exzellentes Gesundheitssystem, hervorragende Bildung, erstklassige Sporteinrichtungen, hoch effiziente öffentliche Versorger, die legendäre Schweizer Sauberkeit und – natürlich – die berühmte Schweizer Präzision.

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8.1 Vorbereitung

Beschaffen Sie sämtliche erforderlichen Unterlagen rechtzeitig im Voraus:

  • Gültige Reisepässe und/oder Personalausweise (für alle Familienmitglieder)
  • Visa und Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen (oder schriftliche Zusicherungen)
  • Arbeitsvertrag
  • Heirats- und Geburtsurkunden
  • Polizeiliche Führungszeugnisse
  • Gesundheitszeugnisse
  • Medizinische und zahnärztliche Aufzeichnungen
  • Führerscheine
  • Versicherungspolicen (Unfall-, Kranken-, Lebensversicherung etc.)
  • Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge
  • Nachweis der Schadensfreiheitsklasse von Ihrem Kfz- Versicherungsunternehmen (dadurch zahlen Sie einen erheblich niedrigeren Beitrag bei Ihrem neuen Versicherer. Um den maximalen Rabatt zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Versicherung in den vergangenen zehn Jahren nicht in Anspruch genommen haben. Für jedes Fahrzeug ist ein separater Nachweis erforderlich.)
  • Impfpässe für Haustiere

 Erstellen Sie eine Liste aller Möbel und Gegenstände, die Sie umziehen wollen:

  • Prüfen Sie für alle Möbel und Gegenstände, ob diese bestimmten Bedingungen unterliegen, also ob Sie sie aus Ihrem Heimatland ausführen, durch andere Staats gebiete transportieren und in die Schweiz einführen dürfen.
  • Deutsche TV-, DVD- und Video-Geräte sind mit den Systemen in der Schweiz kompatibel (PAL-System, Regionalcode 2).
  • Der Netzstrom in der Schweiz hat wie in Deutschland und in den meisten anderen Ländern Europas eine Spannung von 230 Volt und eine Frequenz von 50 Hertz. Deutsche Geräte sind deswegen mit dem Schweizer Stromnetz kompatibel. Allerdings benötigt man häufig Steckeradapter oder Zwischenstecker, da die Schweizer Steckdosen sich von den deutschen unterscheiden.

Erstellen Sie ein Budget, in welchem sämtliche Transportkosten, Einfuhrzölle und Abgaben berücksichtigt sind.

Arrangieren Sie den Transport. Wenden Sie sich an Fachleute.

  • Erörtern Sie Ihre rechtliche Situation eingehend mit einem Steuerfachmann in Ihrem Heimatland. Es wird wahrscheinlich für Sie von Vorteil sein, wenn der Zeit raum, für den Sie eine Stellung in der Schweiz antreten, lang genug ist, damit Sie in Ihrem Heimatland als Gebietsfremder gelten. Dann müssen Sie in Ihrem Heimatland keine Einkommensteuern.

Treffen Sie entsprechende Vorkehrungen, damit Ihr Postamt Ihre Post nachsendet, oder schicken Sie allen Betroffenen eine Mitteilung, dass sich Ihre Adresse geändert hat.

8.2 Einreise und Behördengänge

Bei Ihrer Ankunft in der Schweiz:

  • Legen Sie an der Grenze Ihre Pässe und Visa, die Aufenthaltserlaubnis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vor und lassen Sie per Stempel Ihr offizielles Einreisedatum eintragen.
  • Legen Sie an der Grenze Ihre Pässe und Visa, die Aufenthaltserlaubnis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vor und lassen Sie per Stempel Ihr offizielles Einreisedatum eintragen.

Innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Einreise:

  • Melden Sie sich bei der Fremdenpolizei (Ausländerbe hörde) des Kantons. Sie müssen sich auch melden, wenn Sie nur vorübergehend untergebracht sind. Die Fremdenpolizei wird auch einen Nachweis darüber verlangen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
  • Sorgen Sie für den erforderlichen Versicherungsschutz, insbesondere für die obligatorische Krankenversicherung.
  • Beantragen Sie einen Telefonanschluss für Ihre Unterkunft.
  • Melden Sie sich beim nächstgelegenen Postamt.
  • Eine Anmeldung bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat wird empfohlen. Botschaften bieten den Einwohnern ihres Landes häufig Dienstleistungen an und können im Falle von Schwierigkeiten sehr hilfreich sein.
  • Es wird empfohlen, ein Konto bei einer Bank oder einem Postamt zu eröffnen.
  • Wenn Sie Kinder unter 16 Jahren haben, stellen Sie diese einem Kinderarzt vor. Dasselbe gilt für Familienmitglieder mit Gesundheitsproblemen.

Innerhalb eines Jahrs nach Ihrer Einreise:

  • Besorgen Sie sich beim Straßenverkehrsamt Ihres Kantons einen Schweizer Führerschein („Führerausweis“) und Schweizer Kennzeichen. Wenn Sie weniger als ein Jahr in der Schweiz bleiben, behält ihre ursprüngliche Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit.

8.3 Wohnen

Allgemeine Informationen
Die meisten Menschen, die in die Schweiz ziehen, mieten zunächst eine Wohnung. Häufig ist in Wohnungsanzeigen nur die Zahl der Zimmer und Schlafzimmer angegeben, Küchen und Bäder werden nicht immer mitgezählt. Ein „halber Raum“ bedeutet aber in der Regel, dass eine Küche vorhanden ist, die groß genugist, um auch als Esszimmer genutzt werden zu können, oder dass die Wohnung eine große Diele hat. Unter einer „3½-Zimmerwohnung“ versteht man hier üblicherweise eine Wohnung mit zwei Schlafzimmern, einem Wohnzimmer und einer Küche, die genügend Platz für einen Tisch bietet.

Häufig werden Wohnungen mit Kühlschrank, Herd und Backofen vermietet. Waschmaschinen und Trockner befinden sich normalerweise im Keller des Gebäudes und können von allen Mietern im Wechsel genutzt werden.

Die meisten Wohnungen werden ohne Möbel und Leuchten vermietet. Wenn Sie Möbel mieten möchten, können Sie bei den Gemeindebehörden die Adressen entsprechender Einrichtungshäuser erfragen. Garagen und Parkplätze sind grundsätzlich nicht in der Miete inbegriffen und werden gesondert vermietet.

Eine Wohnung finden
Wohnungen finden Sie über Immobilienmakler (Immobilienmakler in Ihrer Gegend finden Sie im Telefonbuch oder über das Internet) oder im Internet auf verschiedene Webseiten wie www.immoscout.ch, www.homegate.ch oder www.immovista.ch, auf denen Wohnungsanzeigen vieler Immobilienmakler veröffentlicht sind. Darüber hinaus findet man Wohnungsanzeigen auch täglich in den lokalen Zeitungen unter der Rubrik „Mietwohnungen“/„ Appartements à louer“. Normalerweise ist in Wohnungsanzeigen der Mietpreis zzgl. Nebenkosten für Heizung und Heißwasser genannt.

Fristen und Formalitäten
Ein Mietvertrag wird in der Regel mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist für beide Seiten geschlossen. Bei vielen Mietverträgen ist eine Kündigung nur zu zwei bestimmten Terminen bzw. in zwei bestimmten Zeiträumen pro Jahr (Ende März und Ende September) möglich. Sie können jedoch aus dem Mietvertrag entlassen werden, wenn Sie einen neuen, solventen Mieter finden, der an Ihre Stelle tritt. Mietverträge müssen per Einschreiben gekündigt werden.

Die Miete kann jährlich in Abhängigkeit von der Höhe der dem Eigentümer berechneten Hypothekenzinsen, der Inflation und der Instandhaltungskosten erhöht werden. Nur sehr selten werden Mieten gesenkt. Für eine Wohnung ist in der Regel eine Kaution von einer bis drei Monatsmieten zu zahlen.

Wenn Sie die von Ihnen gemietete Wohnung beziehen, wird der Vermieter Sie bitten, die Wohnung mit ihm zu begehen und ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Darin sollte alles, was beschädigt oder abgenutzt ist, genau aufgeführt werden. Es sollte ein Formular ausgefüllt und unterschrieben werden. Eine ähnliche Besichtigung erfolgt, wenn Sie wieder ausziehen. Sämtliche Beschädigungen, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt und nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, gehen zu Ihren Lasten. Wenn Sie bei der ersten Besichtigung irgendetwas übersehen haben, haben Sie nach dem Einzug zehn Tage Zeit, um dies Ihrem Vermieter zu melden.

8.4 Tipps für den Alltag

Sprache
Obschon die meisten Schweizer Englisch sprechen und Englisch im Geschäftsleben weit verbreitet ist, lässt sich der Integrationsprozess mitunter beschleunigen, wenn man die örtliche Sprache spricht. Es gibt viele Sprachschulen und Privatlehrer, die Französisch und Deutsch auf allen Niveaus und unterschiedlich intensiv unterrichten.

Kinderbetreuung
Üblicherweise ist Kinderbetreuung in der Schweiz eine Privatangelegenheit, die nur selten vom Arbeitgeber geregelt wird. Es bestehen Tagesstätten und Kinderhorte sowie Tagesmütter und Babysitter. Kindergärten sind für Kinder ab fünf Jahren eingerichtet; der Besuch ist nicht in allen Kantonen Pflicht. Es herrscht jedoch die verbreitete Ansicht, dass der Kindergarten für Kinder die besten Möglichkeiten bietet, ein grundlegendes Sozialverhalten zu entwickeln und wesentliche Sprachkenntnisse zu erwerben. Kindergärten sind kostenlos, und fast 99% aller Schweizer Kinder besuchen sie. Ab einem Alter von 6 oder 7 Jahren besuchen Kinder die Primarschule. Diese ist obligatorisch und dauert sechs Jahre..

Haushaltshilfe
Wenn Sie eine Haushaltshilfe einstellen möchten, fragen sie am besten zuerst Ihre neuen Kollegen und/oder Nachbarn. Sie können auch Anzeigen an schwarzen Brettern in Supermärkten aufhängen oder in ein oder zwei lokalen Zeitungen inserieren. Der übliche Preis für eine Reinigungskraft beträgt rund 20 CHF/Stunde.

Wichtig ist, dass Sie die Ausweispapiere sorgfältig prüfen und insbesondere die Arbeitsbewilligung; liegt keine gültige Arbeitsbewilligung vor, müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen. Da Sie auf den Lohn Ihres Angestellten noch die Sozialversicherung zahlen müssen, müssen Sie sich an die Caisse de Compensation/Ausgleichskasse wenden und dort ein Meldeformular besorgen. Auf Basis des Lohns werden Sie eine Jahresrechnung für den Sozialversicherungsbeitrag erhalten. Insgesamt beträgt der Satz 15,94% des Lohns, 6,55% können jedoch vom Lohn des Angestellten abgezogen werden. Wenn Sie eine Haushaltshilfe einstellen, sollten Sie nicht vergessen, eine private Unfallversicherung für den Fall abzuschließen, dass Ihre Haushaltshilfe während der Arbeit auf Ihrem Grundstück einen Unfall erleidet. Liegt der Monatslohn über 1.582,50 CHF, müssen Sie auch Rentenbeiträge für Ihre Haushaltshilfe zahlen.

Öffentliche Verkehrsmittel
Die Schweiz ist bekannt dafür, dass ihr öffentliches Verkehrsnetz zuverlässig, vielfältig und gut ausgebaut ist. Wenn Sie hier leben, stehen Ihnen für Besichtigungen, Freizeitvergnügen sowie für Ihre täglichen Fahrten Boote, Züge, Straßenbahnen und Busse zur Verfügung.

Das Schweizer Eisenbahnnetz ist sehr gut ausgebaut und bietet günstige Verbindungen. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), französisch Chemins de fer fédéraux(CFF), verbinden das ganze Land und sind an die Bergbahnen und Busse angebunden. Für lokale Verbindungen stehen darüber hinaus Regionalbahnlinien zur Verfügung. Fahrkarten sind an Bahnhöfen entweder am Schalter oder am Automaten erhältlich und müssen vor Antritt der Fahrt erworben werden.

Da das Reisen mit der Bahn mitunter relativ teuer ist, wenn Sie reguläre Fahrkarten zum vollen Preis kaufen, lohnt es sich, die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen, wie Sie günstiger fahren können. Nachfolgend sind die wichtigsten Ermäßigungen aufgeführt:

  • Die bekannteste Karte ist das Halbtax-Abo, auf Französisch Abonnement demi-tarif, mit dem der Inhaber Fahrkarten zum halben Preis kaufen kann.
  • Das Streckenabonnement, auf Französisch Abonnement de parcours, ist eine Karte für Personen, die regelmäßig dieselbe Strecke fahren. Es kann für eine Woche, einen Monat oder ein Jahr erworben werden. Es handelt sich um eine Karte, die nur zwischen den beiden auf dem Abo genannten Zielbahnhöfen gültig ist.
  • Für Personen, die planen, häufig mit öffentlichen Transportmitteln zu fahren, könnte das Generalabonnement (GA), auf Französisch Abonnement général die beste Wahl sein; hiermit kann man mit praktisch jeder Art von öffentlichem Verkehrsmittel überall in der Schweiz hinreisen.
  • Kinder unter 6 Jahren reisen kostenlos.
  • Kinder unter 16 Jahren zahlen den halben Erwachsenenfahrpreis. In Begleitung ihrer Eltern reisen alle Kinder zwischen 6 und 16 Jahren ein ganzes Jahr lang kostenlos mit dem Zug, wenn die Familie für 20 CHF eine Junior-Karte, (Carte junior), erwirbt.

Öffnungszeiten
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Öffnungszeiten je nach Gegend und nach Art des Geschäfts stark variieren. Die im Folgenden genannten Zeiten sollen Ihnen jedoch eine ungefähre Vorstellung von Öffnungszeiten, Pausen und Ruhetagen in Ihrer Gegend vermitteln.
Büros: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Samstag und Sonntag geschlossen.
Banken: Montag bis Freitag 8.30 bis 17 Uhr, Samstag und Sonntag geschlossen.
Läden: Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, an einem Abend verlängerte Ladenöffnungszeiten bis 21 Uhr; Samstag 8 bis 17 Uhr, Sonntag geschlossen.
Restaurants: Die Öffnungszeiten variieren stark. Für gewöhnlich öffnen Restaurants um sechs Uhr morgens und schließen um Mitternacht. Üblich ist auch ein Ruhetag pro Woche. Wenn Sie ein Mittag- oder Abendessen in einem Restaurant planen, empfiehlt es sich, dort vorher anzurufen. Einige Restaurants sind bis 3 Uhr nachts geöffnet.

Gesundheit
Die Qualität des Gesundheitswesens in der Schweiz ist auf der ganzen Welt bekannt. Öffentliche und private Krankenhäuser arbeiten wirtschaftlich und sind mit der neuesten Technik ausgestattet.

Es stimmt leider auch, dass diese hohe Qualität nur zu einem hohen Preis zu haben ist. Daher wird allen Neuankömmlingen empfohlen, ihren Kranken- und Unfallversicherungsschutz sorgfältig zu prüfen. Eine Kranken- und eine Krankenhausversicherung („Spitalversicherung“) sind obligatorisch. Jeder einzelne trägt die Verantwortung dafür, dass er und alle Familienmitglieder ausreichend versichert sind. Die Wahl einer medizinischen Einrichtung hängt von drei Faktoren ab: Versicherung, Arztwahl und Art des medizinischen Problems. Es ist sehr wichtig, zu prüfen, ob die Behandlung in einer bestimmten Einrichtung von Ihrer Versicherung übernommen wird. Viele Versicherungspolicen decken Behandlungen in Privatkliniken nicht ab, so dass Sie, bevor Sie sich als Privatpatient in eine Klinik oder ein Krankenhaus begeben, Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten sollten. Entsprechend sollte man sich auch bei der Auswahl eines Arztes danach richten, mit welchen Krankenhäusern/Kliniken er zusammenarbeitet. Außer in Notfällen erfolgt die Einweisung in ein Krankenhaus durch den Hausarzt.

Notfälle
Für medizinische Notfälle gibt es zwei wichtige Telefonnummern, die man kennen sollte:
Rettungswagen: 144
Polizeinotruf: 117
Bei Vergiftungen stehen Ihnen in der Giftnotrufzentrale in Zürich (145) Ansprechpartner zur Verfügung, die Ihnen sofort Informationen über geeignete Gegenmittel geben können.

Apotheken
Bei Ihrer Apotheke vor Ort erhalten Sie rezeptpflichtige und rezeptfreie Medikamente, Kosmetika und Körperpflegeartikel. Viele Apotheken verkaufen auch pflanzliche Heilmittel. Auch medizinische Geräte können sie beschaffen.

Telefon, Internet und Fernsehen
Die wichtigsten Mobilfunkanbieter sind Swisscom, Orange und Sunrise. Daneben gibt es noch weitere Unternehmen, die die Netze der Hauptanbieter nutzen und sehr attraktive Konditionen bieten (z. B. M-Budget Mobile, CoopMobile, yallo und mobilezone). Sämtliche Dienste stehen ausländischen Staatsangehörigen, die zeitweise in der Schweiz leben, zur Verfügung. Es ist jedoch eine Registrierung erforderlich (auch für Prepaid-Verträge). Die Einrichtung eines Internet-Anschlusses ist einfach. Es stehen analoge Leitungen, ISDN, DSL und verschiedene Kabelverbindungen zur Verfügung.

Beim Fernsehen sind cablecom und Swisscom Marktführer. Mit der analogen Kabelverbindung von cablecom, die bereits in der Hälfte aller Schweizer Haushalte installiert ist, können Sie mit jedem Fernsehgerät etwa 40 Fernsehprogramme empfangen. Für den Empfang digitaler Programme ist ein zusätzlicher Receiver erforderlich, mit dem man je nach Tarif Hunderte von Kanälen empfangen kann. Mit Swisscom TV kann man mehr als 140 Kanäle auch über die Telefonleitung empfangen. Ähnliche Dienste wie cablecom bieten auch über 300 regionale Kabelanbieter an. Und selbstverständlich kann man Fernsehkanäle auch per Satellit empfangen. Jeder, der in der Schweiz Radio hört oder fernsieht, muss eine Empfangsgebühr zahlen, ähnlich der deutschen GEZ-Gebühr. Diese ist unabhängig davon zu zahlen, welche Programme gesehen oder gehört werden oder wie sie empfangen werden. Die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen werden von der Billag AG in Rechnung gestellt und kassiert, bei der Radio- und Fernsehnutzer sich anmelden müssen.

8.5 Lebensqualität und Freizeitaktivitäten

Die GREATER GENEVA BERNE area ist nicht nur als Unternehmensstandort ideal, sondern auch zum Wohnen. Die Region bietet eine hohe Lebensqualität in sicherer Umgebung und bietet sämtliche Vorteile, die man mit der Schweiz verbindet, jedoch in konzentrierterer Form. In internationalen Vergleichsstudien schneiden ihre Städte und ländlichen Regionen in Schlüsselbereichen wie Einkommen, Gesundheitswesen, Klima und Geographie, politische Stabilität, Sicherheit, individuelle Freiheit, Familien- und Gemeindeleben hervorragend ab. Freizügigkeit und Sicherheit sind für jeden jederzeit und überall garantiert. Es gibt relativ wenige Zentren mit hoher Bevölkerungsdichte oder ausgedehnte eintönige und unpersönliche Wohnsiedlungen. Kinder gehen üblicherweise ohne Begleitung zur Schule. Die sichere Umgebung und auch die unter Schweizern übliche Diskretion werden weithin geschätzt.

Die GGBa bietet eine Vielzahl von kulturellen und Freizeitaktivitäten. Es ist kein Zufall, dass das Land das ganze Jahr über von Naturliebhabern, Sportbegeisterten, Ruhesuchenden, Kunstliebhabern und Geschäftsreisenden besucht wird. Die Schweiz steht für Individualität, echte Entspannung, Abenteuer und Prestige. Sowohl Touristen als auch dauerhaft in der Schweiz Wohnende finden hier genau das, was sie suchen: Sommer- und Wintersportmöglichkeiten direkt vor der Haustür, zauberhafte Marktstädte, aber auch geschäftige Stadtzentren, Kultur oder Natur, Entspannung oder Action und das zu jeder Tageszeit. Aufgrund des dezentralisierten Wohnungsbaus gibt es sowohl in der Stadt als auch auf dem Land jede Menge Möglichkeiten, am kulturellen Leben und an sportlichen und sozialen Aktivitäten teilzunehmen. In der GGBa finden namhafte Veranstaltungen wie das Montreux Jazz Festival und das Menuhin Festival in Gstaad statt. Neben diesen Großveranstaltungen gibt es eine viele lebendige lokale Kulturszenen.

8.6 Gemeindeleben

Viele Schweizer Bürger sind in Vereinen aktiv und gehen gemeinsam mit anderen Begeisterten in ihrer Freizeit ihren Hobbys nach. Selbst die kleinsten Gemeinden und Dörfer pflegen ein aktives Kultur- und Vereinsleben und verfügen über die entsprechende Infrastruktur für sportliche Aktivitäten. Von Musik über Theater, Sport und Politik bis hin zu Ornithologie, Wandern und Naturschutz und sogar Briefmarkensammeln und Erste Hilfe – es gibt kaum einen Lebensbereich, für den es nicht einen entsprechenden Verein gibt. Da in der Schweiz Vereine und Organisationen nicht eingetragen werden müssen, gibt es keine vollständige Liste. Auf der Homepage der Gemeinden finden Sie in der Regel Informationen über die örtlichen Vereine.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Fact Sheets zu Arbeitskräften und Arbeitskosten, Gewerbe- und Wohnimmobilien, Sozialversicherung, Besteuerung und Bildung.

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